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Weihnachtsgeschenke für Vereinsmitglieder: 6 Ideen und steuerliche Regeln

Ob Jugendtraining, Vereinsfest oder Verwaltungsarbeit: Viele Aufgaben im Verein übernehmen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie investieren ihre Freizeit, übernehmen Verantwortung und halten das Vereinsleben am Laufen. Weihnachten bietet eine gute Gelegenheit, sich für diesen Einsatz zu bedanken. Gemeinnützige Vereine müssen bei Geschenken aus der Vereinskasse allerdings einige steuerliche Regeln beachten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Weihnachtsgeschenke für Vereinsmitglieder erlaubt sind, wen Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten und mit welchen sechs Ideen Sie auch bei kleinem Budget Freude bereiten können.

Warum sich ein Dankeschön zu Weihnachten im Verein lohnt

Für ein gelungenes Weihnachtsgeschenk müssen Vereine nicht tief in die Kasse greifen. Ehrenamtlichen ist vor allem wichtig, dass ihr Einsatz wahrgenommen und geschätzt wird. Wer Anerkennung für sein Engagement erhält, fühlt sich dem Verein stärker verbunden und ist eher bereit, auch künftig Aufgaben zu übernehmen.

Gerade für Vereine, die neue Vorstandsmitglieder, Trainer oder andere freiwillige Helfer suchen, spielt diese Wertschätzung eine wichtige Rolle.

Dabei zählt weniger der materielle Wert als die persönliche Geste. Eine kleine Tüte Plätzchen mit einer handgeschriebenen Weihnachtskarte vom Vorstand kann mehr bedeuten als ein teures Geschenk ohne persönliche Worte.

Was ist erlaubt? Geschenke im gemeinnützigen Verein

Weihnachtsgeschenke für Vereinsmitglieder sind grundsätzlich möglich. Gemeinnützige Vereine dürfen ihre Mittel allerdings nicht beliebig für Präsente verwenden. Entscheidend sind der Anlass und die Höhe der Ausgaben.

Grundsatz: Keine Zuwendungen aus der Vereinskasse

Gemeinnützige Vereine sind zur Selbstlosigkeit verpflichtet. Nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung (AO) dürfen Mitglieder grundsätzlich keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Damit wären auch Weihnachtsgeschenke aus der Vereinskasse zunächst ausgeschlossen. Für übliche und angemessene Aufmerksamkeiten sieht die Finanzverwaltung jedoch Ausnahmen vor. Werden die geltenden Vorgaben nicht eingehalten, kann im schlimmsten Fall die Gemeinnützigkeit gefährdet sein.

Die Ausnahme: Aufmerksamkeiten bis 60 Euro

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) lässt übliche und angemessene Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederbetreuung zu. Eine bundesweit einheitliche Betragsgrenze ist dafür allerdings nicht festgelegt.

Viele Finanzämter orientieren sich an der Grenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer. Diese liegt seit 2015 bei 60 Euro.

Dabei wird zwischen zwei Anlässen unterschieden:

  • Persönliche Anlässe: Bei einem runden Geburtstag, einer Hochzeit oder einem Mitgliedsjubiläum können einzelne Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 60 Euro zulässig sein.
  • Vereinsbezogene Anlässe: Für Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge oder Weihnachtsgeschenke für Mitglieder gilt häufig ein Orientierungswert von insgesamt 60 Euro pro Mitglied und Jahr.

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeiern werden somit auf dasselbe Jahresbudget angerechnet. Bargeld dürfen gemeinnützige Vereine ihren Mitgliedern aus Vereinsmitteln grundsätzlich nicht schenken.

Da einzelne Finanzämter weiterhin die frühere Grenze von 40 Euro anwenden, sollten Sie die für Ihren Verein geltenden Vorgaben vorab mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung klären.

Rechenbeispiel: Weihnachtsfeier und Geschenk kombinieren

Nehmen wir an, Ihr Verein plant eine Weihnachtsfeier für 20 Mitglieder, bei der jeder Gast ein kleines Präsent im Wert von 10 Euro erhalten soll. Weitere Vereinsfeiern oder Ausflüge haben in diesem Jahr noch nicht stattgefunden.

Bei einem angenommenen Jahresbudget von 60 Euro pro Mitglied ergibt sich folgende Rechnung:

  • Gesamtbudget: 20 Mitglieder × 60 Euro = 1.200 Euro
  • Weihnachtsgeschenke: 20 × 10 Euro = 200 Euro
  • Verbleibendes Budget für die Weihnachtsfeier: 1.000 Euro

Aus dem verbleibenden Betrag können Sie beispielsweise Essen, Getränke, Raummiete und Musik finanzieren.

Beachten Sie dabei, dass die Kosten der Weihnachtsfeier auf die tatsächlich teilnehmenden Mitglieder umgelegt werden. Kommen weniger Gäste als geplant, steigen die Kosten pro Person entsprechend.

Private Geschenke und Präsente für Nichtmitglieder

Die genannten Grenzen beziehen sich auf Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Wenn Vorstandsmitglieder privat für ein Geschenk zusammenlegen oder ein Mitglied selbstgebackene Plätzchen mitbringt, handelt es sich nicht um eine Zuwendung aus der Vereinskasse.

Auch bei Geschenken an Nichtmitglieder, beispielsweise Sponsoren oder externe Helfer, gelten andere steuerliche Voraussetzungen. Die Abgabenordnung nennt hierfür keine pauschale Betragsgrenze. Für angestellte Mitarbeitende des Vereins sind wiederum die lohnsteuerlichen Vorschriften maßgeblich.

Weihnachtsgeschenke für Mitglieder, Ehrenamtliche und Unterstützer

Ob alle Mitglieder ein Präsent bekommen, oder ob Sie sich auf besonders engagierte Personen, Trainer oder den Vorstand konzentrieren, hängt vor allem von der Vereinsgröße und dem verfügbaren Budget ab.

In kleineren Vereinen lässt sich häufig für jedes Mitglied eine Aufmerksamkeit organisieren. Bei mehreren Hundert Mitgliedern ist das finanziell meist schwieriger. Hier bietet es sich an, insbesondere denjenigen zu danken, die das Vereinsleben aktiv mitgestalten:

  • Ehrenamtlichen, die regelmäßig Aufgaben übernehmen
  • Trainern, Übungsleitern und Betreuern
  • Vorstandsmitgliedern und Abteilungsleitungen
  • Helfern bei Vereinsfesten, Turnieren und Veranstaltungen

Auch Vorstandsmitglieder investieren häufig viele Stunden in die Vereinsarbeit und freuen sich über ein persönliches Dankeschön.

Wichtig ist, dass die Auswahl nachvollziehbar bleibt. Wenn nur einzelne Mitglieder ein Präsent erhalten, sollte dafür ein erkennbarer Grund bestehen, beispielsweise die Übernahme einer bestimmten Aufgabe. So vermeiden Sie, dass sich andere Mitglieder übergangen fühlen.

Denken Sie außerdem an Sponsoren und Unterstützer Ihres Vereins. Eine persönliche Weihnachtskarte ist eine schöne Möglichkeit, sich für die Zusammenarbeit und Unterstützung im vergangenen Jahr zu bedanken.

6 Geschenkideen für Vereinsmitglieder

Ob gemeinsame Feier, kleine Leckerei oder persönlicher Weihnachtsgruß, auch mit überschaubarem Budget können Sie Ihre Vereinsmitglieder beschenken. Die folgenden sechs Ideen lassen sich an unterschiedliche Vereinsgrößen und Interessen anpassen.

Tipp: Sprechen Sie auch Ihre Sponsoren an. Vielleicht möchte ein Unternehmen kleine Präsente bereitstellen oder sich an der Weihnachtsfeier beteiligen. So können Sie die Vereinskasse entlasten und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Ihren Unterstützern stärken.

Idee 1: Eine gemeinsame Weihnachtsfeier

Nicht immer muss es ein materielles Geschenk sein. Eine gemeinsame Weihnachtsfeier bietet Gelegenheit, das Vereinsjahr Revue passieren zu lassen, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich bei den Mitgliedern für ihren Einsatz zu bedanken.

Die Gestaltung hängt von Ihrem Budget ab. Ein Mitbringbuffet, zu dem jeder etwas beisteuert, hält die Kosten niedrig. Alternativ können Sie einen Caterer beauftragen und sich ganz auf Ihre Gäste konzentrieren. Sind viele Kinder im Verein aktiv, sorgt beispielsweise ein Besuch vom Nikolaus für eine besondere Überraschung.

Eine Weihnachtsfeier lässt sich außerdem gut mit einer kleinen Aufmerksamkeit für jedes Mitglied verbinden. Behalten Sie dabei die steuerlich zulässigen Ausgaben pro Person im Blick oder machen Sie ein Wichteln draus.

Idee 2: Schokolade, Stollen und Gebäck

Kleine Leckereien gehören zu den Klassikern unter den Weihnachtsgeschenken. Eine Tafel Schokolade, ein Mini-Stollen oder eine Tüte mit Adventsgebäck sind preiswert und lassen sich unkompliziert an die Vereinsmitglieder verteilen.

Ob beim letzten Training des Jahres, nach einer Probe oder während der Weihnachtsfeier: Für die Übergabe findet sich meist eine passende Gelegenheit.

Mit einer kleinen Karte und persönlichen Dankesworten vom Vorstand wird aus der süßen Aufmerksamkeit ein Geschenk mit Bezug zum Verein.

Idee 3: Selbstgemachtes aus der Vereinsküche

Wer Weihnachtsgeschenke für Vereinsmitglieder selbst gestalten möchte, kann mit wenig Geld viel erreichen. Selbstgebackene Plätzchen, Lebkuchen, Weihnachtsschokolade oder Backmischungen im Glas lassen sich gut vorbereiten und individuell verpacken.

Für erwachsene Mitglieder kommen auch selbstgemachter Punsch oder Eierlikör infrage. Bei Kindern und Jugendlichen wählen Sie alkoholfreie Varianten.

Noch schöner wird die Aktion, wenn Sie gemeinsam im Vereinsheim backen. Jedes Mitglied bringt ein Lieblingsrezept mit, die Zutaten werden vorbereitet und am Ende nehmen alle eine gefüllte Dose mit nach Hause.

Vielleicht ist sogar ein Familienrezept dabei, das schon seit Generationen gebacken wird. So entsteht neben den Geschenken ein gemeinsames Erlebnis.

Idee 4: Vereinskleidung mit Logo

Kleidung mit dem Vereinslogo ist praktisch und begleitet Mitglieder auch nach der Weihnachtszeit. Sie lässt sich beim Training, bei Veranstaltungen oder in der Freizeit tragen und stärkt gleichzeitig das Zugehörigkeitsgefühl.

Besonders persönlich wird das Geschenk, wenn Sie die Textilien zusätzlich mit dem Namen oder der Rückennummer des jeweiligen Mitglieds bedrucken lassen.

Bei größeren Bestellungen lohnt es sich, verschiedene Größen frühzeitig abzufragen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Kosten pro Mitglied innerhalb der steuerlich zulässigen Grenzen bleiben.

Idee 5: Fotokalender mit Erinnerungen aus dem Vereinsjahr

Ein Vereinsjahr steckt voller gemeinsamer Erlebnisse. Vielleicht hat die Jugendmannschaft ein wichtiges Turnier gewonnen, der Chor einen besonderen Auftritt gemeistert oder das Sommerfest zahlreiche Besucher angezogen.

Mit einem Fotokalender halten Sie solche Erinnerungen fest. Wählen Sie für jeden Monat ein passendes Bild aus Spielen, Auftritten, Festen oder Ausflügen und gestalten Sie daraus einen persönlichen Jahresrückblick. Praktisch ist es außerdem, bereits die wichtigsten Termine für das kommende Jahr einzutragen. Dazu gehören beispielsweise Vereinsfeste, Turniere und die Mitgliederversammlung.

Achten Sie bei der Bildauswahl darauf, dass die abgebildeten Personen mit der entsprechenden Verwendung ihrer Fotos einverstanden sind.

Idee 6: Eine persönliche Weihnachtskarte

Manchmal reichen wenige persönliche Worte, um Wertschätzung auszudrücken. Eine Weihnachtskarte bietet dem Vorstand die Gelegenheit, sich bei Mitgliedern und Ehrenamtlichen für ihren Einsatz zu bedanken.

Statt eines allgemeinen Weihnachtsgrußes können Sie konkrete Leistungen aus dem vergangenen Jahr aufgreifen. Hat jemand regelmäßig die Jugendmannschaft betreut, ein Fest organisiert oder sich um das Vereinsheim gekümmert? Ein kurzer persönlicher Dank zeigt, dass dieses Engagement wahrgenommen wurde.

Bei der Gestaltung haben Sie viele Möglichkeiten. Je nach Verein passen humorvolle, festliche oder besinnliche Motive. Eine Blankokarte bietet Platz für eigene Texte, während ein gemeinsames Foto aus dem Vereinsjahr den Gruß besonders persönlich macht.

Auch das Vereinslogo lässt sich in die Gestaltung einbinden. So entsteht ein Weihnachtsgruß, der Ihre Mitglieder an gemeinsame Erlebnisse erinnert.

Mit kleinen Gesten Danke sagen

Ein Weihnachtsgeschenk für Vereinsmitglieder muss weder aufwendig noch teuer sein. Entscheidend ist, dass die Aufmerksamkeit zum Verein passt und die Wertschätzung für das Engagement der Mitglieder zum Ausdruck bringt.

Ob Sie eine gemeinsame Feier organisieren, Selbstgebackenes verschenken oder persönliche Weihnachtskarten überreichen: Schon mit einem kleinen Budget lässt sich ein schöner Jahresabschluss gestalten. Gemeinnützige Vereine sollten dabei die steuerlichen Vorgaben beachten und größere Ausgaben im Zweifelsfall vorab mit dem Finanzamt abstimmen.

Felsiger Gebirgskamm mit schneebedeckten Gipfeln

Häufige Fragen zu Weihnachtsgeschenken im Verein

Darf der Vorstand ein Geschenk aus der Vereinskasse bekommen?

Für Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für andere Vereinsmitglieder. Kleine, übliche Aufmerksamkeiten können im Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen möglich sein. Möchten Mitglieder dem Vorstand ein größeres Geschenk überreichen, bietet es sich an, privat dafür zusammenzulegen.

Dürfen Vereine ihren Mitgliedern Geld oder Gutscheine schenken?

Bargeldgeschenke aus der Vereinskasse sind bei gemeinnützigen Vereinen grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Gutscheinen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und steuerliche Einordnung an. Klären Sie deshalb vorab mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung, ob der gewünschte Gutschein als zulässige Sachzuwendung gilt.

Wie können sich Vereine zu Weihnachten bei Sponsoren bedanken?

Eine persönliche Weihnachtskarte mit den Unterschriften des Vorstands ist eine unkomplizierte Möglichkeit, Sponsoren für ihre Unterstützung zu danken. Besonders schön ist ein Foto aus dem Vereinsjahr, das zeigt, welche Projekte oder Veranstaltungen durch die Zusammenarbeit möglich wurden. Bei wichtigen Partnern kann auch ein kleines Präsent eine passende Ergänzung sein.